Fastnacht, Fasching, Karneval.
Fastnacht, Fasching, Karneval. Unter vielen Namen ist die närrische Zeit traditionell gepflegtes Brauchtum. Für viele sind Frohsinn und Feiern auch mit dem Konsum von Alkohol verbunden und leider auch mit der leichtfertigen Abgabe alkoholischer Getränke an Minderjährige.
Bei Frohsinn und Feierlichkeiten bleibt das Thema Kinder- und Jugendschutz auch in der närrischen Zeit wichtig. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen darf nicht nur den Ordnungsbehörden überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen.
Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von Festen und Feiern den Kinder- und
Jugendschutz berücksichtigen. Auch im närrischen Treiben sind die Jugendschutzbestimmungen
einzuhalten.
Faschingszeit: Jugendschutzbestimmungen beachten
Auch Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihre Verantwortung wahrnehmen und sich ihrer Vorbildfunktion
bewusst sein. Es gibt viele geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Minderjährige sich und andere
durch nicht erlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum gefährden.
www.alkoholpraevention-koeln.de: 11er
Rat - Tipps für Eltern
Bereits vor der närrischen Zeit engagieren sich Fachkräfte für den Jugendschutz und machen mit
Kampagnen und Informationen auf mögliche Probleme aufmerksam.
Kampagne: "Keine Kurzen für Kurze"



